Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Medi-Sil Orthopädische Produkte

Michael Schwarzenböck

Auf der Gröb 4a

D-83064 Raubling

Tel.: +49 (0)8035/8739111

Fax: +49 (0)8035/8739639

 

Stand: 01.01.2012

 

Allgemeines/Geltungsbereich

Alle Lieferungen, Leistungen und Verträge erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich oder in Textform getroffen wurden. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Einbeziehung fremder Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung (schriftlich oder in Textform) zustande. Mündliche und telefonische Vereinbarungen sowie Nebenabreden erlangen erst Gültigkeit, wenn sie schriftlich oder in Textform bestätigt werden.

 

Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Im Falle von Lieferhindernissen durch Streik, höherer Gewalt, Betriebsstörungen durch Feuer und Wasser sowie ähnlichen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen sowie bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers sind unter diesen Umständen ausgeschlossen.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.

Der Besteller ist verpflichtet, die erhaltene Lieferung auf ihre Vollständigkeit hin, insbesondere nach Menge und Art, unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen zu untersuchen und Abweichungen innerhalb gleicher Frist schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt, sofern die Lieferung nicht erheblich von der Bestellung abweicht. Offensichtliche Mängel hat der Besteller innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Andernfalls erlöschen seine Gewährleistungsansprüche. Für Nichtkaufleute verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

Bei schuldhafter Nichteinhaltung einer Lieferfrist durch uns ist der Besteller berechtigt, schriftlich oder in Textform eine Nachfrist von 3 Wochen mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der in Verzug befindlichen Leistung zurückzutreten.

Soweit Liefertermine oder –fristen in der Auftragsbestätigung genannt sind, gelten diese grundsätzlich als unverbindlich.

 

Versand/Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen. Die Sendung wird von uns auf Kosten des Käufers gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert, es sei denn, dass anderes schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. Die Gefahr geht, auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung, auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Lager oder den sonstigen bestimmungsgemäßen Versandort verlassen hat. Wird der Versand der Ware durch den Käufer oder dessen rechtlichen Vertreter verzögert, geht die Gefahr für Untergang oder Verschlechterung der Ware mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Wir sind aus betrieblichen Gründen zur Teillieferung berechtigt, soweit diese den Kunden nicht unzumutbar belastet. Rechte aus Verzug oder Mangelgewährleistung bleiben auf die jeweiligen Teillieferungen beschränkt.

Bei wesentlicher nachweisbarer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

 

Preise

Die vereinbarten Preise verstehen sich in EURO (€) ab Werk (EXW) inklusive Verpackung und Versicherung zuzüglich Frachtkosten, sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Bundesbankdiskontsatz dem Käufer in Rechnung zu stellen. Ferner werden für jede Mahnung € 5,00 in Rechnung gestellt. Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur auf Grund besonderer Vereinbarung hereingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäufers ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

 

Anwendung unserer Produkte:

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Produkte, sofern nichts anderes schriftlich bzw. in Textform mitgeteilt bzw. vereinbart wurde, ausschließlich für die äußerliche Anwendung bestimmt sind und auch nicht mit offenen Wunden in Kontakt gebracht werden dürfen. Auch dürfen keine Desinfektionsmittel bei der Anwendung bzw. Reinigung der Produkte verwendet werden. Für etwaige Schäden aus einer fehlerhaften Handhabung bzw. bei Nichtbeachtung haftet die Firma Medi-Sil nicht.

Gewährleistung

Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehr als zweimal erfolglos versucht wurde oder eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.

Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 8 Tagen gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

Es wird keine Gewähr geleistet für Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung/Lagerung entstehen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

 

Schadenersatz

Wir haften aus jedem Rechtsgrund, also auch aus Verschulden aus Vertragsverhandlungen, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; hiervon unberührt bleibt die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, das Recht auf Rücktritt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung im Falle von Unmöglichkeit und Verzug, die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung im Fall der einfachen Fahrlässigkeit auf € 50.000,-- für Sachschäden und € 250.000,-- für Personenschäden begrenzt.

 

Freistellung von Produkthaftpflichtansprüchen

Der Besteller ist verpflichtet, die Fa. Medi-Sil von Ansprüchen Dritter (auch patentrechtlich) freizustellen, die diese gegen Medi-Sil wegen eines Schadens, gleich welcher Art, geltend machen, der durch ein von Medi-Sil bezogenes Produkt allein oder zusammen mit anderen in das Endprodukt eingebauten Produkten verursacht worden ist (Produkthaftpflicht), wenn der Preis der von Medi-Sil gelieferten Produkte in keinem angemessenen Verhältnis zu dem gegenüber Medi-Sil geltend gemachten Schadenersatzansprüchen steht.

Die Angemessenheit ist dann überschritten, wenn der Anspruch das 1.000-fache des Kaufpreises für das von Medi-Sil gelieferte Produkt übersteigt.

 

Retouren

Die Rücksendung gegen Gutschrift oder der Umtausch von mangelfreier Ware bedarf unserer Zustimmung.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

Sämtliche Werkzeuge und Formen sowie technische Zeichnungen und Dokumentationen bleiben im Eigentum unserer Firma, sofern schriftlich oder in Textform nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteil zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.

Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Der Kunde tritt uns zu diesem Zweck hiermit seine Herausgabeansprüche gegen Dritte ab. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Soweit der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherungen nach unserer Wahl frei.

 

Schlussbestimmungen

Der Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz unserer Firma. Bei beiderseits kaufmännischen Geschäften ist der Gerichtsstand Rosenheim. Es steht uns jedoch frei, auch den Gerichtsstand des Kunden in Anspruch zu nehmen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

 

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.

 

 

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